Normativa aggiornata

Disponibili per il download, aggiornati alle più recenti modifiche, i testi del Codice degli Appalti e del Regolamento attuativo [...]

Convertito il Decreto Sviluppo

Il Decreto Sviluppo, che va a modificare parti del Codice e del Regolamento, è stato convertito in legge in data 12 luglio 2011. [...]

In vigore il nuovo regolamento

Il nuovo regolamento attuativo del Codice degli Appalti, il DPR 207/2010, è in vigore dall'8 Giugno 2011. [...]

Costo dell'attestazione

SOA Nord Alpi applica la tariffa minima di attestazione prevista dalla normativa vigente: calcola il preventivo. [...]

DIE BESCHEINIGUNG

  1. Einleitung
  2. Die Notwendigen Voraussetzungen
  3. Die Qualität
  4. Die Technische Leitung
  5. Die Bescheinigungskategorien
  6. Die Verlängerung der Bescheinigung
  7. Die Tarife für die Soa-Bescheinigung
  8. Dritter Berichtigender Bescheid

 

EINLEITUNG

 

Seit dem 31. Dezember 1999 IST die Eintragung in das Albo Nazionale Costruttori (Nationales Register der Bauunternehmer), das mit dem italienischen Gesetz Nr. 57 vom 10. Februar 1962 eingerichtet worden ist, Voraussetzung für die Beteiligung an Ausschreibungen für öffentliche Arbeiten über einen Betrag von mehr als 75 Millionen Lire.
Die Eintragung in das A.N.C. garantierte der ausschreibenden Einrichtung dafür, dass das beteiligte Bauunternehmen über die fachliche, wirtschaftliche und finanzielle Voraussetzung verfügte und bescheinigte eine ausreichende Unternehmensstruktur und geeignete technische Ausrüstung für die Ausführung der öffentlichen Arbeiten in den angegebenen Kategorien und für die Beträge der Zulassungsklassen.
Die Verabschiedung vom Gesetz Merloni hat einige Änderungen bezüglich öffentlichen Ausschreibungen mit sich gebracht, darunter auch bezügl. der Eignung der ausführenden Subjekte von öffentlichen Arbeiten: Mit Art. 8 des italienische Gesetzes 109/94 wurde das Gesetz, welches die Grundlage zur Einrichtung des A.N.C gebildet hatte, abgeschafft und ein neue Qualifizierungssystem eingeführt - die SOA - welches nunmehr in den Händen privatrechtlicher Subjekte liegt.

Die Verabschiedung und Umsetzung vom italienischen DPR 34/2000 hat die Entwicklung der Ausschreibungen in den letzten Jahren tiefgreifend geprägt, eine Entwicklung, die noch im Gange ist und die auch heute noch durch die definitive Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen für die Normen abgeschlossen werden muss, welche in diesen Jahren erlassen worden sind, insbesondere der Codice Unico (Einheitstext) der Ausschreibungen. Mit dem italienische Gesetzeserlass Nr. 163 vom 12. April 2006 wurde der "Codice dei contratti pubblici di lavori, servizi e forniture" (Verordnung der öffentlichen Aufträge für Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen) eingeführt, in Umsetzung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Koordinierung der Zuschlagserteilungen). Die Verordnung der öffentlichen Aufträge ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten und gilt für alle öffentlichen Ausschreibungen nach diesem Stichtag.

Die Verordnung hat in einem Einheitstext die drei Bereiche Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen zusammengefasst, die deshalb nicht länger von drei verschiedenen Verordnungen geregelt werden. Es wurden daher das italienische Gesetz Nr. 109 vom 11. Februar 1994 (Rahmengesetz für öffentliche Ausschreibungen), der italienische Gesetzeserlass Nr. 157 vom 17. März 1995 (Dienstleistungen, der italienische Gesetzeserlass Nr. 358 vom 24. Juli 1992 (Lieferungen), der italienische DPR Nr. 554 vom 21. Dezember 1999 (Umsetzungsbestimmungen für das Rahmengesetz für öffentliche Ausschreibungen) und der italienische DPR Nr. 34 vom 25. Januar 2000 (Vorschriften für das System zur Qualifizierung der ausführenden Subjekte von öffentlichen Arbeiten) abgeschafft. Die beiden letztgenannten DPR werden noch so lange angewandt, bis die neuen vollständig umgesetzt sind.

Der neue Codice dei Contratti Pubblici di Lavori (Verordnung der öffentlichen Arbeitsverträge) hat in Art. 40 die vormals gültigen Vorschriften bekräftigt und festgelegt, dass "die Bescheinigungsstellen die oben genannten Bescheinigungen ausschließlich von der Informationsstelle erhält, welche als Kopie von den ausschreibenden Stellen gesendet werden" (Art. 40 Absatz 3b. Die neuen Bestimmungen zur Umsetzung der Verordnung müssen weitere detaillierte Bedingungen hinsichtlich der Qualifizierungsprozeduren festlegen. Bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gilt der aktuelle italienische DPR Nr. 34/2000.

Dieser legt die Anforderungen fest, denen die Unternehmen entsprechen müssen, welche die Qualifizierung in den verschiedenen Arbeitskategorien und den verschiedenen Betragsklassen beantragen. Diese Anforderungen unterteilen sich in:

  1. Allgemeine Anforderungen;
  2. Sonderanforderungen;
  3. Anforderungen an das Qualitätsmanagement (ISO 9001:2000).

In den folgenden Abschnitten werden diese Anforderungen und die Art und Weise, wie sie belegt werden müssen, detailliert erläutert.