Normativa aggiornata

Disponibili per il download, aggiornati alle più recenti modifiche, i testi del Codice degli Appalti e del Regolamento attuativo [...]

Convertito il Decreto Sviluppo

Il Decreto Sviluppo, che va a modificare parti del Codice e del Regolamento, è stato convertito in legge in data 12 luglio 2011. [...]

In vigore il nuovo regolamento

Il nuovo regolamento attuativo del Codice degli Appalti, il DPR 207/2010, è in vigore dall'8 Giugno 2011. [...]

Costo dell'attestazione SOA

SOA Nord Alpi applica la tariffa minima di attestazione prevista dalla normativa vigente: calcola il preventivo. [...]

DIE BESCHEINIGUNG

  1. Einleitung
  2. Die Notwendigen Voraussetzungen
  3. Die Qualität
  4. Die Technische Leitung
  5. Die Bescheinigungskategorien
  6. Die Verlängerung der Bescheinigung
  7. Die Tarife für die Soa-Bescheinigung
  8. Dritter Berichtigender Bescheid

 

DRITTER BERICHTIGENDER BESCHEID ZUR VERORDNUNG DER AUSSCHREIBUNGEN

 

Der dritte berichtigende Bescheid (italienischer Gesetzeserlass Nr. 152/2008) fügt Absatz 9b zu Art. 253 der Verordnung der Ausschreibungen hinzu. Er ist bis Ende 2010 gültig. Mit der Mitteilung Nr. 54 vom 15.10.2008 haben die Behörden Auslegungskriterien für den oben genannten Gesetzeserlass geliefert, die im Folgenden zusammengefasst werden.

 

1) Anforderung bezüglich des Umsatzes, der angemessenen Ausstattung mit Ausrüstung und der angemessenen durchschnittlichen jährlichen Belegschaft

Für die Beurteilung der Anforderungen im wirtschaftlichen Bereich können die 5 besten Jahre aus den letzten 10 Jahren vor dem Bescheinigungsvertrag hinzugezogen werden.

  • Wahl des Fünfjahreszeitraums: Das Unternehmen muss einen einzigen Fünfjahreszeitraum verwenden, das steuerlich dokumentiert ist, um alle drei Anforderungen zu belegen (Umsatz, Ausstattung und Belegschaft);
  • Wahl des Jahres für das Nettovermögen: "Das Nettokapital mit Plusvalenz" muss das der letzten verabschiedeten Bilanz in strikter zeitlicher Reihenfolge sein;
  • Wahl des Zeitraums, der für die Berechnungen der I.C.P. (Kommunale Werbesteuer) dokumentiert wird: Die Anforderungen gemäß ehem. Art. 19 des italienischen DPR NR. 34/2000 müssen anhand der letzten drei Bilanzen in zeitlicher Reihenfolge belegt werden. Sobald die Möglichkeit der Erhebung der I.C.P. anhand des oben genannten Kriteriums ermittelt worden ist, wird der entsprechende Koeffizient berechnet, und zwar anhand der Formel in Anhang F des oben genannten italienischen DPR unter Bezugnahme auf den Fünfjahreszeitraum, welcher vom Unternehmen anhand der neuen Kriterien ausgewählt worden ist.;
  • Berechnung der ausgewiesenen Abschreibungen: Die Berechnung der Abschreibungen muss anhand der Beträge des gesamten Zehnjahreszeitraums erfolgen, wobei die Abschreibungen verwendet werden müssen, welche in die zuvor vom Unternehmen gewählten Jahre fallen;
  • Die Wahl des Fünfjahreszeitraums für die Dokumente, welche aus dem Erwerb von Unternehmenszweigen oder Unternehmen oder aus anderen gesellschaftlichen Umwandlungen stammen: Der Abtretungsempfänger verwendet die Anforderungen, welche aus dem Erwerb eines Unternehmenszweigs oder aus anderen Geschäftsvorgängen stammen, welche zu analogem Nutzen führen können, und zwar unter Ausnutzung der Steuerunterlage des abtretenden Unternehmens, wobei diese sich auf den gleichen Fünfjahreszeitraum beziehen müssen, den das Unternehmen für seine eigenen Dokumente gewählt hat (Thema, das von der Mitteilung Nr. 54 vom 15.10.2008 der Behörden nicht behandelt wurde).

 

2) Anforderungen bezüglich der Arbeiten

Für die Beurteilung der Anforderungen für 90% und für die "Spitzenarbeiten" in jeder einzelnen Kategorie können die Arbeiten hinzugezogen werden, die in den 10 Jahren vor dem Bescheinigungsvertrag durchgeführt worden sind.

Bezüglich Kategorie OS2 haben die Behörden zur Belegung der Anforderungen für die Arbeiten (gemäß Art. 4 des italienischen DM Nr. 294/2000) wie folgt festgelegt:

  • Bei den Arbeiten gemäß Art. 4 Absatz 1b des oben genannten DM handelt es sich um die Arbeiten, die sich auf den Zehnjahreszeitraum vor dem Abschließen des Bescheinigungsvertrages beziehen;
  • Die Spitzenarbeiten, die zur Qualifizierung hinzugezogen werden, sind die Arbeiten, die sich auf das beste Jahr des Zehnjahreszeitraums beziehen, oder aber die Summe der zwei besten Jahre oder aber die Summe der drei besten Jahren, auch wenn diese nicht aufeinander folgen.

 

3) Ergänzungen von Kategorien und Klassifizierungen

Es können Ergänzungen der Kategorien und Erhöhungen der Klassifizierungen an den gültigen Bescheinigungen durchgeführt werden, und zwar unter Verwendung der Arbeiten, die das Unternehmen im Laufe des letzten Zehnjahreszeitraumes durchgeführt hat, unter der Bedingung, dass die wirtschaftliche und finanzielle Lage, die bei Ausstellung der Bescheinigung berechnet worden ist, dies zulässt.

 

4) Prüfung alle drei Jahre

Absatz 9b von Art. 40 Absatz 4b der Verordnung für die Ausschreibungen erstreckt sich nicht auf die Prüfung nach Vorgabe des ehem. Art. 15b des italienischen DPR 34/200, übernommen von Art. 40 Absatz 4f.